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Wer mit dem Auto einem kleinerem Tier ausweicht und einen Unfall verursacht verliert seinen Versicherungsschutz. Dem Urteil des Oberlandesgerichtes in Frankfurt
vorangegangen war eine Zahlungsklage einen Autofahrers gegen seinen Teilkaskoversicherung.
Der Fahrer war einem Fuchs ausgewichen und kam dabei von der Fahrbahn
ab. Nun sollte die Versicherung den Schaden bezahlen. Die argumentierte,
dass der Fahrer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit provoziert
hätte. Da das Oberlandesgericht diese Einschätzung teilte, wurde
die Zahlungsklage abgewiesen. Unter anderem verwiesen die Richter darauf,
dass riskante Ausweichbewegungen vor kleinen und verhältnismäßig
leichten Tieren, unverhältnismaßig seien, da dadurch weit größere
Gefahren geschaffen würden. Daher seien solche Reaktionen auch nicht
durch den Tierschutz gerechtverfertigt. In Einzelfällen dürfen behinderte Menschen ein Haustier halten In Einzelfällen dürfen behinderte
Menschen ein Haustier in der Wohnung halten, auch wenn dies in der Hausordnung
ausdrücklich untersagt ist. Damit entschieden die Richter des Bayrischen
Obersten Landgerichtes zu Gunsten einer angeklagten Contergan-geschädigten
Arbeitslosen. Diese hatte trotz Verbotes einen Dackel in der Wohnung gehalten
und sich durch dessen Bellen den Unmut ihrer Mitbewohner zugezogen. Die
Richter folgten der Argumentation der Angeklagten. Die Frau berief sich
auf die Tatsache, dass sie durch ihre Behinderung an die Wohnung gebunden
sei und kaum Kontakte zu anderen Menschen habe. Laut Grundgesetz können
die Mitbewohner das Hundeverbot nicht durchsetzen, argumentierten die
Richter. Kündigung eines Katzen-Pflegevertrages Ein Tierschutzverein ist nicht berechtigt,
den Pflegevertrag mit dem Übernehmer einer Katze zu kündigen,
ohne dass für dieses Tier eine konkrete Gefahr besteht. Allein aus
der Tatsache, dass dem Katzenhalter bei der Behandlung einer anderen Katze
ein Fehlverhalten vor geworfen werden kann, lässt sich nicht schließen,
dass bei einer anderen Katze eine solche konkrete Gefahr für das
Tier besteht. Schadensersatz für Kratzer Wenn eine Katze Kratzer auf einem Autodach
hinterlässt, gibt es dafür Schadensersatz. Balkonnetze erlaubt - oder nicht erlaubt? Ein Vermieter muss es nicht dulden, wenn der
Mieter den Balkon mit einem Netz versieht. Tierhaltungsverbot gerechtfertigt Hat der Halter eines Tieres wiederholt gegen
die Vorschriften von § 2 Tierschutzgesetz zuwidergehandelt, wonach
derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier
seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss, so rechtfertigt dies
die dauerhafte Untersagung der Tierhaltung, um dem Tierschutz Rechnung
zu tragen. Tierquäler muss zahlen Teilweise verweste Fische schwammen bei einem
Tierhalter im Katzenklo, in Kartons kauerten vertrocknete Kröten
und im Kühlschrank lagerten ein toter Falke und drei Käuzchen.
Der Boden der Wohnung war zentimeterdick mit Unrat, Kot, Federn und Müll
bedeckt. Katzenbiss in der Tierarztpraxis Eine Katzenbesitzerin hielt auf Bitten des
Tierarztes den Kopf ihres Katers fest. Plötzlich biss das Tier die
Halterin so stark in den Baumenballen, dass ein einwöchiger Krankenhausaufenthalt
die Folge war. Die Tierhalterin verlangt vom Tierarzt 4000 Euro Schmerzensgeld.
Ihre Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Eine Haftung scheidet nach Ansicht
des Gerichts aus, wenn der Tierhalter selbst die Assistenz übernimmt
und wie ein Arbeitnehmer tätig wird. Keine Zustimmung für Katze und Hund Sieht ein Mietvertrag ausdrücklich vor,
dass der Mieter zur Hunde-oder Katzenhaltung vorher die Zustimmung des
Vermieters einholen muss, dann rechtfertigt die gleichwohl vorgenommene
Tierhaltung die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Selbst wenn
es sich bei dem Tier um ein sehr friedfertiges Exemplar handelt, geht
das Interesse des Vermieters, die Wohnanlage ruhig zu halten, vor. Ausweichmanöver vor einem Reh Leitet ein Autofahrer instinktiv ein Ausweichmanöver
vor einem plötzlich auftauchenden Reh ein, dann liegt eine vertretbare
Rettungshandlung vor. Die Kfz-Kaskoversicherung muss für den Schaden
aufkommen. |