Tierschutz & Recht

Wer mit dem Auto einem kleinerem Tier ausweicht und einen Unfall verursacht verliert seinen Versicherungsschutz.

Dem Urteil des Oberlandesgerichtes in Frankfurt vorangegangen war eine Zahlungsklage einen Autofahrers gegen seinen Teilkaskoversicherung. Der Fahrer war einem Fuchs ausgewichen und kam dabei von der Fahrbahn ab. Nun sollte die Versicherung den Schaden bezahlen. Die argumentierte, dass der Fahrer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit provoziert hätte. Da das Oberlandesgericht diese Einschätzung teilte, wurde die Zahlungsklage abgewiesen. Unter anderem verwiesen die Richter darauf, dass riskante Ausweichbewegungen vor kleinen und verhältnismäßig leichten Tieren, unverhältnismaßig seien, da dadurch weit größere Gefahren geschaffen würden. Daher seien solche Reaktionen auch nicht durch den Tierschutz gerechtverfertigt.
(Oberlandesgericht Ffm. Az.: 7W187/00)

In Einzelfällen dürfen behinderte Menschen ein Haustier halten

In Einzelfällen dürfen behinderte Menschen ein Haustier in der Wohnung halten, auch wenn dies in der Hausordnung ausdrücklich untersagt ist. Damit entschieden die Richter des Bayrischen Obersten Landgerichtes zu Gunsten einer angeklagten Contergan-geschädigten Arbeitslosen. Diese hatte trotz Verbotes einen Dackel in der Wohnung gehalten und sich durch dessen Bellen den Unmut ihrer Mitbewohner zugezogen. Die Richter folgten der Argumentation der Angeklagten. Die Frau berief sich auf die Tatsache, dass sie durch ihre Behinderung an die Wohnung gebunden sei und kaum Kontakte zu anderen Menschen habe. Laut Grundgesetz können die Mitbewohner das Hundeverbot nicht durchsetzen, argumentierten die Richter.
(Bay. Oberstes Landesgericht Az.: 2ZBR81/01)

Kündigung eines Katzen-Pflegevertrages

Ein Tierschutzverein ist nicht berechtigt, den Pflegevertrag mit dem Übernehmer einer Katze zu kündigen, ohne dass für dieses Tier eine konkrete Gefahr besteht. Allein aus der Tatsache, dass dem Katzenhalter bei der Behandlung einer anderen Katze ein Fehlverhalten vor geworfen werden kann, lässt sich nicht schließen, dass bei einer anderen Katze eine solche konkrete Gefahr für das Tier besteht.
(Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Az.: 3C1612/00)

Schadensersatz für Kratzer

Wenn eine Katze Kratzer auf einem Autodach hinterlässt, gibt es dafür Schadensersatz.
(Landgericht Lüneburg, Az.: 15198/99)

Balkonnetze erlaubt - oder nicht erlaubt?

Ein Vermieter muss es nicht dulden, wenn der Mieter den Balkon mit einem Netz versieht.
Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 93 C 3460/99-25). Es verurteilte daher den Halter von Rassekatzen, das Netz wieder zu entfernen.
Ein gegenteiliges Urteil fällte dagegen das Amtsgericht Hamburg (Az.: 41b C 195/97), das sich vor Ort von der Unauffälligkeit des Netzes selbst überzeugte und ein durch Klemmstangen angebrachtes Netz als normale Balkoneinrichtung einstufte, ähnlich wie es für Blumen oder einen Gartenschirm erlaubt ist.

Tierhaltungsverbot gerechtfertigt

Hat der Halter eines Tieres wiederholt gegen die Vorschriften von § 2 Tierschutzgesetz zuwidergehandelt, wonach derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss, so rechtfertigt dies die dauerhafte Untersagung der Tierhaltung, um dem Tierschutz Rechnung zu tragen.
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4K 2511/98)

Tierquäler muss zahlen

Teilweise verweste Fische schwammen bei einem Tierhalter im Katzenklo, in Kartons kauerten vertrocknete Kröten und im Kühlschrank lagerten ein toter Falke und drei Käuzchen. Der Boden der Wohnung war zentimeterdick mit Unrat, Kot, Federn und Müll bedeckt.
Das Münchener Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu 18 Tagessätzen a' 15 Euro; außerdem darf er vier Jahre lang keine Wirbeltiere halten.

Katzenbiss in der Tierarztpraxis

Eine Katzenbesitzerin hielt auf Bitten des Tierarztes den Kopf ihres Katers fest. Plötzlich biss das Tier die Halterin so stark in den Baumenballen, dass ein einwöchiger Krankenhausaufenthalt die Folge war. Die Tierhalterin verlangt vom Tierarzt 4000 Euro Schmerzensgeld. Ihre Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Eine Haftung scheidet nach Ansicht des Gerichts aus, wenn der Tierhalter selbst die Assistenz übernimmt und wie ein Arbeitnehmer tätig wird.
(Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 12 U 105/01)

Keine Zustimmung für Katze und Hund

Sieht ein Mietvertrag ausdrücklich vor, dass der Mieter zur Hunde-oder Katzenhaltung vorher die Zustimmung des Vermieters einholen muss, dann rechtfertigt die gleichwohl vorgenommene Tierhaltung die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Selbst wenn es sich bei dem Tier um ein sehr friedfertiges Exemplar handelt, geht das Interesse des Vermieters, die Wohnanlage ruhig zu halten, vor.
(Amtsgericht Waldshut, Az.:7 C 59/02)

Ausweichmanöver vor einem Reh

Leitet ein Autofahrer instinktiv ein Ausweichmanöver vor einem plötzlich auftauchenden Reh ein, dann liegt eine vertretbare Rettungshandlung vor. Die Kfz-Kaskoversicherung muss für den Schaden aufkommen.
(Landgericht Oldenburg, Az.: 13 O 2986/99)