Tierschutz im Grundgesetz: 17. Mai 2002

Anmerkung zur Entscheidung des Deutschen Bundestags, mit großer Mehrheit den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern:

Das ist ein großer Tag für den Tierschutz und die Tiere. Es ist eine wichtige Weichenstellung dafür, wie die Menschen mit der Schöpfung umgehen. Wann immer die Menschen die Rücksichtnahme auf die Interessen unserer fühlenden Mitgeschöpfe verloren haben, ist das den Menschen nicht gut bekommen.
Der breite gesellschaftliche Konsens für den wirksamen Schutz der Tiere hat nun zwar spät, aber doch noch seine Entsprechung auf der parlamentarischen Ebene und in der Verfassung gefunden. Unser jahrelanger Einsatz hat sich gelohnt.

Der bisherige Grundgeseztartikel 20a hat nicht ausgereicht, um Tiere vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen zu schützen. Mit der Einführung der drei Worte "und die Tiere" wurde die Regelungslücke geschlossen: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht die volziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Mit dem Tierschutz im Grundgesetzt muss nuch endlich die echte Güterabwägung zwischen dem Schutz der Tiere und anderen Rechten des Grundgesetzes erfolgen:

  • Für Tierversuche reicht es nicht mehr aus, mit Berufung auf die Freiheit von Forschung und Lehre den Persilschein "Grundlagenforschung" zu benutzen. Im Einzelfall müssen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Tierversuchen geprüft werden, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Leiden der Tiere zu vermindern, ihre Zahl zu verringern oder die Tierversuche ganz durch Alternativmethoden zu ersetzen.
  • Der Freiheit der Berufsausübung, die den qualvollen Transport von jährlich 250 Millionen Schlachttieren quer durch Europa allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt hat, steht nun gleichrangig der Tierschutz gegenüber. Auch für die industrieähnlichen Strukturen in Teilen der Landwirtschaft muss der neue Verfassungsartikel Konsequenzen haben.
  • Aktionskünstlern, die unter dem Deckmantel der Freiheit der Kunst Grausamkeiten an Tieren begehen, kann nun wirksam das Handwerk gelegt werden.
  • Das "Schlächt-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 muss neu überprüft werden.

Die Weichen sind gestellt. Jetzt muss die neue Wertigkeit des Tierschutzes so schnell wie möglich Eingang finden in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln.