Tierschutz
im Grundgesetz: 17. Mai 2002
Anmerkung zur Entscheidung des Deutschen Bundestags,
mit großer Mehrheit den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern:
Das ist ein großer Tag für den Tierschutz
und die Tiere. Es ist eine wichtige Weichenstellung dafür, wie die
Menschen mit der Schöpfung umgehen. Wann immer die Menschen die Rücksichtnahme
auf die Interessen unserer fühlenden Mitgeschöpfe verloren haben,
ist das den Menschen nicht gut bekommen.
Der breite gesellschaftliche Konsens für den wirksamen Schutz der
Tiere hat nun zwar spät, aber doch noch seine Entsprechung auf der
parlamentarischen Ebene und in der Verfassung gefunden. Unser jahrelanger
Einsatz hat sich gelohnt.
Der bisherige Grundgeseztartikel 20a hat nicht
ausgereicht, um Tiere vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen
zu schützen. Mit der Einführung der drei Worte "und die
Tiere" wurde die Regelungslücke geschlossen: "Der Staat
schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen
die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht
die volziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Mit dem Tierschutz im Grundgesetzt muss nuch endlich die echte Güterabwägung
zwischen dem Schutz der Tiere und anderen Rechten des Grundgesetzes erfolgen:
- Für Tierversuche reicht es nicht mehr aus, mit Berufung auf die
Freiheit von Forschung und Lehre den Persilschein "Grundlagenforschung"
zu benutzen. Im Einzelfall müssen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit
von Tierversuchen geprüft werden, müssen alle Möglichkeiten
ausgeschöpft werden, um die Leiden der Tiere zu vermindern, ihre
Zahl zu verringern oder die Tierversuche ganz durch Alternativmethoden
zu ersetzen.
- Der Freiheit der Berufsausübung, die den qualvollen Transport
von jährlich 250 Millionen Schlachttieren quer durch Europa allein
aus betriebswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt hat, steht
nun gleichrangig der Tierschutz gegenüber. Auch für die industrieähnlichen
Strukturen in Teilen der Landwirtschaft muss der neue Verfassungsartikel
Konsequenzen haben.
- Aktionskünstlern, die unter dem Deckmantel der Freiheit der Kunst
Grausamkeiten an Tieren begehen, kann nun wirksam das Handwerk gelegt
werden.
- Das "Schlächt-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. Januar 2002 muss neu überprüft werden.
Die Weichen sind gestellt. Jetzt muss die neue
Wertigkeit des Tierschutzes so schnell wie möglich Eingang finden
in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln. |