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Gerade zur Urlaubszeit werden wie jedes Jahr viele Haustiere ausgesetzt, da Sie den Urlaubsplänen im Weg sind. Der Besitzer muss jedoch weiterhin für das Tier haften. Wenn zum Beispiel ein ausgesetzter Hund einen Verkehrsunfall verursacht oder ein Kind anfällt, wird der Hundehalter zur Begleichung des Schadens herangezogen. Genau wie beim Auto gilt hier die Gefährdungshaftung. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zwar entstandene Schäden von entlaufenen Hunden, jedoch wird für Schäden, die etwa nach einer Aussetzung auf der Fahrt in den Urlaub entstehen, nichts geleistet. Die Unterbringung in einem Ferienheim für Hunde kann dem Besitzer somit viel Ärger und auch Kosten ersparen. Darüber hinaus hat es sicherlich kein Tier verdient, dass es ausgesetzt wird. Quelle: Hamburger Online News Lesen Sie zu diesem Thema auch: |