Dankbare
Erben
von J. Overmeier
Für viele Menschen ist es unbegreiflich,
aber zum Glück gibt es Menschen, die auch über ihren Tod hinaus
Tieren Gutes tun - sie setzen Tierheime als Erben ein.
Für Besucher eines Tierheims ist es selbstverständlich
ein artgerechtes Tierheim mit freundlichem Personal vorzufinden. Aber
ein Tierschutzverein kann sich noch die größte Mühe geben
und alle erdenklichen Geldeinnahmequellen ausschöpfen, Geld ist im
Tierschutz immer knapp und viele Vereine wären ohne ihre Spender
zum Aufgeben gezwungen.
Wer die Möglichkeit hat hinter die Kulissen des Vereins zu schauen,
der wird mit Hochachtung den ständigen Kampf des Vorstandes und der
Vereinsmitglieder um die ständige finanzielle Grundlage des Tierheims
verfolgen, da die Städte lediglich Zuschüsse für die aufgenommenen
Fundtiere zahlt.
So manches Tierheim wäre schon am Ende gewesen, wenn es nicht Menschen
gäbe, die Spenden für die Tiere über ihren Tod hinaus den
Tieren zugute kommen ließen. Diese Menschen setzen Tierheim und
Tierschutzvereine als ihre Erben ein. Ein Testament kann entweder vor
einem Notar als sogenanntes öffentliches Testament errichtet werden
oder handschriftlich als eigenständiges Testament aufgesetzt werden.
Eine mit der Schreibmaschine oder einem Computer
getippte letztwillige Verfügung mag zwar leserlich sein, ist aber
ungültig.
Die Abfassung eines solchen Testaments ist nicht schwer, aber ein paar
Formalitäten sind schon zu berücksichtigen:
- das Testament muss handschriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben
werden (mit Datum und Ortsangabe)
- liegen mehrere Testamente vor, so ist das letzte rechtsgültig
- der Erbe muss genau bezeichnet werden (Tiere selbst können nicht
erben!)
Um sicher zu gehen, dass der letzte Wille auch
erfüllt wird, sollte das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Dort wird es dann zu gegebener Zeit eröffnet und die dort genannten
Personen werden von Amts wegen über den sie betreffenden Inhalt unterrichtet.
Falls auch Sie nach Ihrem Tod Tieren in Not
helfen möchten, nachfolgend einige Testamentsvorschläge:
Falls Sie
alleinstehend sind und kein eigenes Tier haben:
Mein Testament
Hiermit bestimmte ich, Fritz Mustermann, geboren am 01.01.1900, wohnhaft
in Musterort, Musterstrasse 1a; zu meinem Alleinerben über meinen
gesamten Nachlass den Tierschutzverein Muster, der mein Vermögen
für seine satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden hat.
Musterort, den ... (Datum)
Unterschrift
Fritz Mustermann
Für
Eheleute, die kein eigenes Tier haben (Berliner Testament):
Unser Testament
Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erbe des Längstlebenden
ist der Tierschutzverein Muster, der den Nachlass für seine satzungsgemäßen
Zwecke zu verwenden hat.
Musterort, den ... (Datum)
Unterschrift Ehefrau
Helga Mustermann, geb. Müller
Musterort, den ... (Datum)
Unterschrift Ehemann
Fritz Mustermann
Zusatz
- Falls Sie auch Ihre eigenen Tiere
nach Ihrem Tod versorgt wissen wollen:
Der Erbe, Tierschutzverein Muster, hat die Auflage zu erfüllen, meine
Tiere so schnell wie möglich in liebevolle Hände abzugeben und
deren Wohlergehen regelmässig zu überprüfen. |